NEUIGKEITEN
Immissionsschutz-beauftragte
Nach Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BImSchV) stehen viele Unternehmen der Entsorgungswirtschaft in der Pflicht zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten.
Wir sagen Ihnen, ob Sie von der Neuerung betroffen sind.
Inhouse - Schulungen
Nur qualifiziertes Personal verbessert
das rechtssichere Handeln!
Nicht nur die Anforderungen an die Geschäftsführung wird durch die komplexer werdende Gesetzgebung immer höher. Durch die Übertragung von Unternehmerpflichten sieht sich auch das Personal immer größeren Ansprüchen an ihren Tätigkeiten ausgesetzt.
Neben der gesetzlichen Verantwortung als Geschäftsführer, qualifiziertes Personal für die zu übertragenden Aufgaben einzusetzen, muss auch das Personal fortwährend entsprechend seiner Aufgabe geschult werden.
Die con eco GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, auf Ihr Personal zugeschnittene Schulungen bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen und Ihr Personal für die zu übertragenen Aufgaben weiter zu qualifizieren.
Wir unterbreiten Ihnen gerne zu den Themenbereichen Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Energiemanagement, Abfallrecht, Immissionsschutz und Compliance ein Angebot.
Genehmigungs-management
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für Entsorgungsanlagen nach § 4 BImSchG, Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG oder Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG?
Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.